Realschule am Rhein

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  3. Elternbriefe

Elterninformation

Trägerwechsel für die Mittagsbetreuung

Die Realschule am Rhein und das Hansagymnasium werden zum neuen Schuljahr den Träger der Mittagsbetreuung wechseln und der Grundschule zur Jugz Köln (Jugendzentren Köln Gemeinnützige Betriebs GmbH)

folgen. Die Jugz ist ebenfalls Träger der Jugendeinrichtung „Klingelpütz“ in der BAN. Damit sind alle hier am Standort befindlichen BAN-Schulen in einer Trägerschaft. Alle Informationen dazu finden Sie im Elternbrief der Jugz Köln.

 

zum Infobrief >>

 

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Vordruck für das Entschuldigungsverfahren

Liebe Eltern,

liebe Erziehungsberechtigte ,

 

untenstehend finden Sie den Vordruck, um die Abwesenheit Ihres Kindes schriftlich zu entschuldigen.

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Ausdruck >>

 

 

 

 

 

Spendenaktion für die Ukraine

 

Wir sagen DANKE für eure große Spendenbereitschaft. Die Spenden wurden am 07.April erfolgreich zur offiziellen Sammelstelle der „Deutschen Bahn“ gebracht. Von hier aus werden die Hilfsgüter an die polnisch-ukrainische Grenze transportiert. 

Die tragischen Entwicklungen in der Ukraine lassen uns alle zutiefst bedrückt zurück. Umso mehr freuen wir uns über die überwältigende Resonanz auf unseren Spendenaufruf.

 

 

 

 

Nutzungsordnung zum Einsatz von Informationstechnologie

Nutzungsordnung zum Einsatz von Informationstechnologie
durch die Schülerinnen und Schüler der städtischen Kölner Schulen
 
Sehr geehrte Eltern!
 
Die Stadt Köln stellt den städtischen Kölner Schulen (nachfolgend „Schule“) unterschiedliche Informationstechnologien als Lehrmittel für unterrichtliche Zwecke zur Verfügung. Der Einsatz dieser Informationstechnologien birgt tatsächliche und rechtliche Risiken, die durch einen sorgsamen, verantwortungsbewussten und Ressourcen schonenden Umgang vermieden werden können. Als Schulträger ist die Stadt Köln gesetzlich verpflichtet, für die Bereitstellung, die Unterhaltung und Sicherheit der Informationstechnik in der Schule Sorge zu tragen. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt die Schulleitung die nachfolgende Nutzungsordnung bekannt. Sie wird Teil der Hausordnung (soweit vorhanden) und ist insoweit für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich.
 
Die ausführliche Nutzungsordnung können Sie hier einsehen!
 
 
 
 
 
 
 
  1. Verlassen des Schulgeländes in der Mittagspause

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